Kinderhaus Kahlgrachtmühle

Entstehung des Kinderhauses

Im Oktober 1993 mietete der Verein „Förderkreis Freie Anthroposophische Dorfgemeinschaft“ die Kahlgrachter Mühle.
Dieser Verein verfolgte das Ziel, eine Dorfgemeinschaft zu gründen, in der verschiedene Menschen, Pflegekinder, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Menschen mit seelischen Nöten zusammen leben und arbeiten würden. Man stellte sich auch vor, dass verschiedene Werkstätten für Jugendliche und behinderte Menschen im Zusammenhang des Dorfes entstehen könnten.
Die Kahlgrachter Mühle schien allen Mitgliedern des Vereins für die Arbeit mit Kindern sehr geeignet zu sein. Obwohl das Gelände der Mühle und die unmittelbare Umgebung keine Möglichkeit bietet, eine Dorfgemeinschaft zu begründen, wurde sie als Anfang für die praktische Entwicklung der Ideen des Vereins gesehen. Mit dem Einzug in die Mühle tauchte der Begriff auf: das „innere Dorf“. Von der Zeit an konnten sich einige Mitglieder vorstellen, dass im Zusammenhang des Vereins ein Netzwerk von verschiedenen Einrichtungen und Initiativen entstehen könnte, verbunden durch gemeinsame Ideen.
1994 wurde von den drei Familien, die in die Mühle einzogen, der „Trägerverein Kahlgrachtmühle“ gegründet. Nach der Gründung übernahm dieser Verein alle Initiativen, die von der Mühle ausgingen.
Die Aktivitäten des „Förderkreises Freie Anthroposophische Dorfgemeinschaft“ gingen nach dem Anmieten der Mühle immer mehr zurück. Nach einigen Jahren übernahm der Trägerverein auch das Mietverhältnis der Mühle. Inzwischen ist der Förderkreis aufgelöst worden. Die Ideen des Vereins, die Gründung eines „inneren Dorfes“ oder eines Netzwerkes in Aachen und Umgebung leben fort.

Ziele des Trägervereins laut Satzung:

  1. die Einrichtung und Unterhaltung von Kinderhäusern;
  2. die Einrichtung und Unterhaltung einer Tageseinrichtung für Kinder;
  3. Schaffung von Lebens- und Entwicklungsraum für Kinder und Jugendliche in Familien, für Menschen in schwierigen Lebenslagen sowie für alte Menschen;
  4. sozial-therapeutische Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien;
  5. kulturelle und künstlerische Aktivitäten zur Förderung der Persönlichkeitsbildung und des Gemeinwesens;
  6. Einrichtung eines Fonds zur Unterstützung von Menschen, die durch ihre persönlichen Verhältnisse (wirtschaftlich, körperlich, geistig oder seelisch) gehindert sind, in der Weise zu arbeiten, wie sie es beabsichtigen.